1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und auch künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich von Beratungsleistungen. 1.2 Einkaufbedingungen, abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Abschluss
2.1 Angebote sind stets freibleibend, erteilte Aufträge werden für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle der Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung. 2.2 Soweit unsere Angestellten oder Mitarbeiter, insbesondere Außendienstmitarbeiter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag, insbesondere diese AGB hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung. 2.3 Derjenige, der einen Auftrag für einen Dritten erteilt, haftet uns gegenüber für die Kaufpreiszahlung in jedem Fall. Dies gilt auch, wenn er in Vollmacht des Dritten gehandelt hat. In letzterem Fall als Gesamtschuldner mit dem Dritten.
3. Lieferfristen und Verzug
3.1 Sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Wir sind berechtigt eine als annähernd vereinbart geltende Lieferfrist mindestens 1 Woche vor Ablauf der Frist zwei Mal um 30 Tage durch Mitteilung zu verlängern. 3.2 Sofern unsererseits keine schriftliche und ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Lieferfrist zugesagt worden ist, befreit das Verstreichenlassen bestimmter annähernder Lieferfristen oder –termine den vom Vertrag zurücktretenden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrenden Käufer nicht von der Setzung einer schriftlich angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. 3.3 Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig und stehen uns frei. Abschlagszahlungen können damit in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt werden. 3.4 Eine Lieferfrist oder –termin verlängert sich – auch innerhalb des Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die von uns nicht zu vertreten sind - hierzu zählen auch Betriebsstörungen, Aussperrungen oder Störungen der Verkehrswege -, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten oder Zulieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hinweise teilen wir dem Käufer sobald wie möglich mit. 3.5 Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, eventuelle Ersatzansprüche maximal in Höhe des beim Käufer eingetretenen Schadens an diesen abzutreten.
4. Gefahrübergang
4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Waren an den Spediteur, den Frachtführer/Fahrer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über . 4.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug ist.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehalten. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen. 5.2 Während des Eigentumsvorbehalts ist die Ware pfleglich zu behandeln und jeglicher Schaden oder Verschlechterung zu vermeiden. Die Ware ist ordnungsgemäß zu lagern. Ein Zugriff Dritter auf die Ware, wie etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware ist unverzüglich mitzuteilen. 5.3 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 5.2. vom Vertrag zurück zu treten und Herausgabe der in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. 5.4 Der Käufer ist berechtigt, die Ware im üblichen und ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns – der diesseits hiermit annehmenden - bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der offenen Rechnungsbeträge ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen sind. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Beträge ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug ist.
6. Gewährleistung
6.1 Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 6.2 Der Käufer hat die gelieferten Waren unverzüglich zu untersuchen. Eventuelle offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei die schriftliche Anzeigefrist gewahrt ist, wenn die Anzeige innerhalb der Frist abgesandt worden ist. Anderenfalls ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere die für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. 6.4 Schlägt eine Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann zwischen Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangt werden, wobei wegen geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln ein Rücktrittsrecht jedoch ausgeschlossen ist. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
7. Preise und Zahlungen
7.1 Ausschlaggebend für die Preise ist in erster Linie unsere Auftragsbestätigung. Liegt eine Auftragsbestätigung nicht vor, so verstehen sich die genannten Preis stets zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie gegebenenfalls anfallender Verpackungs- und Versandkosten. 7.2 Zahlungen sind, sofern nichts abweichendes vereinbart ist, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. 7.3 Die Annahme von Wechseln oder Schecks bedarf stets einer besonderen Vereinbarung und erfolgt nur an erfüllungshalber. 7.4 Ein Recht des Käufers zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen besteht nur, sofern die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder durch uns anerkannt worden sind.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unserer Firma. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen. 8.2 Die Vertragsbedingungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 8.3 Sollten einzelne Bestimmung der Verträge mit dem Käufer, einschließlich der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.